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	<title>Krankenversicherung Vergleich Blog</title>
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	<description>Hintergrundwissen und Insidertipps zu den Themen Krankenversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung und Dread Disease Vorsorge.</description>
	<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 11:28:29 +0000</pubDate>
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		<title>Krankenversicherung: Falle für ehemals Selbstständige</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 11:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Dread Disease Versicherung]]></category>

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Ein  Selbstständiger, der wieder eine abhängige Beschäftigung aufnimmt, muss zurück  in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Egal, wie viel er verdient oder  wie lange er schon bei seiner privaten Krankenversicherung (PKV) ist. 
Erst wenn  diese „neu“ Angestellten drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze  verdient haben, dürfen sie wieder in die PKV [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2010/01/richtung_krankenversicherung_falleselbstaendige.gif"><img class="alignnone size-medium wp-image-83" title="richtung_krankenversicherung_falleselbstaendige" src="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2010/01/richtung_krankenversicherung_falleselbstaendige.gif" alt="" width="227" height="80" /></a><span class="bold"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"></span></span></p>
<p><span class="bold"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Ein  Selbstständiger, der wieder eine abhängige Beschäftigung aufnimmt, muss zurück  in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Egal, wie viel er verdient oder  wie lange er schon bei seiner privaten Krankenversicherung (PKV) ist. </span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Erst wenn  diese „neu“ Angestellten drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze  verdient haben, dürfen sie wieder in die PKV zurück. Nach altem Recht konnten  Selbstständige, die eine abhängige Beschäftigung aufnehmen, in der privaten  Krankenversicherung verbleiben, sofern ihr Einkommen über der  Versicherungspflichtgrenze lag. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Die jetzige  Regelung diene nur dazu, der GKV zusätzliche Beiträge von Personen zu sichern,  die rechtlich und tatsächlich nicht des Schutzes der GKV bedürfen, so der  Verband der Privaten Krankenversicherung. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Viele privaten Krankenversicherungen haben hier reagiert. So haben ehemals Selbstständige dort die Möglichkeit für die  Zeit der Versicherungspflicht in der GKV eine Anwartschaft abzuschließen. Für  diesen Personenkreis entfällt hierbei die Begrenzung auf zwei Jahre. Alternativ  kann mit dem einigen Tarifen zumindest der Gesundheitszustand für den späteren  Neuabschluss des privaten Vertrages gesichert  werden.</span></span></p>
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		<title>Geänderte Beihilfevorschriften</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 12:20:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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Ergänzenden  Krankenversicherungsschutz anpassen
Mit Änderung der  Beihilfevorschriften zum 14. Februar 2009 haben Beamte und ihre  berücksichtigungsfähigen Angehörigen nur noch dann Anspruch auf Beihilfe, wenn  sie eine „beihilfekonforme“ Pflichtversicherung nachweisen können. Dies gilt  auch für die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und  Mecklenburg-Vorpommern. 
Die  geforderte Pflichtversicherung muss ambulante und stationäre Leistungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--  /* Style Definitions */  p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal 	{margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	font-size:12.0pt; 	font-family:"Times New Roman";} h2 	{mso-margin-top-alt:auto; 	margin-right:0cm; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	font-size:18.0pt; 	font-family:"Times New Roman"; 	font-weight:bold;} a:link, span.MsoHyperlink 	{color:blue; 	text-decoration:underline;} a:visited, span.MsoHyperlinkFollowed 	{color:purple; 	text-decoration:underline;} p 	{mso-margin-top-alt:auto; 	margin-right:0cm; 	mso-margin-bottom-alt:auto; 	margin-left:0cm; 	font-size:12.0pt; 	font-family:"Times New Roman";} span.E-MailFormatvorlage17 	{mso-style-type:personal-compose; 	font-family:Arial; 	color:windowtext;} @page Section1 	{size:595.3pt 841.9pt; 	margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt;} div.Section1 	{page:Section1;} --></p>
<div class="Section1">
<h2><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2009/10/richtung_krankenversicherung_aenderung_beihilfegesetz.gif"><img class="alignnone size-medium wp-image-78" title="richtung_krankenversicherung_aenderung_beihilfegesetz" src="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2009/10/richtung_krankenversicherung_aenderung_beihilfegesetz.gif" alt="" width="227" height="80" /></a></h2>
<h2><strong><span style="font-size: large; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 18pt;">Ergänzenden  Krankenversicherungsschutz anpassen</span></span></strong><!-- PDF SUBHEADLINE STOP --></h2>
<p><span class="bold"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;"><!-- PDF CONTENT START -->Mit Änderung der  Beihilfevorschriften zum 14. Februar 2009 haben Beamte und ihre  berücksichtigungsfähigen Angehörigen nur noch dann Anspruch auf Beihilfe, wenn  sie eine „beihilfekonforme“ Pflichtversicherung nachweisen können. Dies gilt  auch für die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und  Mecklenburg-Vorpommern. </span></span></span></p>
<p><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Die  geforderte Pflichtversicherung muss ambulante und stationäre Leistungen  beinhalten und zusammen mit der Beihilfe einen hundertprozentigen  Versicherungsschutz ergeben. Den maximalen Selbstbehalt hat der Gesetzgeber auf  5000 Euro jährlich begrenzt, was bei einem Beihilfeanspruch von beispielsweise  50 Prozent 2.500 Euro pro Kalenderjahr entspricht. Der Versicherungsschutz ist  dem Dienstherrn mit einem entsprechenden Versicherungsnachweis zu belegen. . </span></span></p>
<p><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Von dieser  Regelung ausgenommen sind die Beamten, die bereits vor dem 1. April 2007  ergänzend krankenversichert waren. Sie haben auch dann Anspruch auf Beihilfe,  wenn sie nur den ambulanten oder stationären Bereich abgesichert haben. Umfasst  die Versicherung ausschließlich zahnärztliche Leistungen, so müssen diese  Beamten ambulante oder stationäre Leistungen nachversichern. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">Es wird </span></span><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">allerdings </span></span><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><span style="font-size: 12pt;">empfohlen dringend, auch ohne den gesetzlichen Druck  rechtzeitig den Versicherungsschutz zu ergänzen. Zwar macht die  Erstattungslücke, etwa durch fehlenden ambulanten Versicherungsschutz, bei einem  Beihilfeanspruch von 70 Prozent im Einzelfall nur 30 Prozent der entstehenden  Kosten aus. Doch ist dieser 30-prozentige Kostenanteil anders als in den  klassischen privaten Selbstbehalt-Tarifen nicht nach oben begrenzt. Eine  plötzlich neu auftretende chronische Erkrankung kann aufgrund der finanziellen  Dauerbelastung also sogar bis zum Ruin führen. </span></span></p>
<p>FOTO: aboutpixel.de © Michael Grabscheit</p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial;"> </span></span></p>
</div>
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		<item>
		<title>Bürgerentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet: spürbare Steuerentlastung für PKV-Versicherte ab 1.1.2010</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/krankenversicherung/burgerentlastungsgesetz-vom-bundestag-verabschiedet-spurbare-steuerentlastung-fur-pkv-versicherte-ab-112010</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Jun 2009 11:09:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Dread Disease Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[
KV-Beiträge wesentlich höher absetzbar
Ab 2010 werden Beiträge für eine  Krankenversicherung steuerlich viel stärker berücksichtigt. Sie können als  Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Damit  erstattet das Finanzamt einen großen Teil der KV-Beiträge - in der Spitze bis zu  ca. 50%. Von dieser Entscheidung profitieren sowohl GKV- als auch  PKV-Versicherte.

Gesetzlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2009/07/richtung_krankenversicherung_absetzbarkeitsteuer.gif"><img class="alignnone size-medium wp-image-65" title="richtung_krankenversicherung_absetzbarkeitsteuer" src="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2009/07/richtung_krankenversicherung_absetzbarkeitsteuer.gif" alt="" width="227" height="80" /></a></p>
<p><strong>KV-Beiträge wesentlich höher absetzbar</strong><br />
Ab 2010 werden Beiträge für eine  Krankenversicherung steuerlich viel stärker berücksichtigt. Sie können als  Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Damit  erstattet das Finanzamt einen großen Teil der KV-Beiträge - in der Spitze bis zu  ca. 50%. Von dieser Entscheidung profitieren sowohl GKV- als auch  PKV-Versicherte.</p>
<ul>
<li><span class="bold">Gesetzlich Krankenversicherte </span>mit dem<br />
-  allgemeinen Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch) können 96 %<br />
- ermäßigten  Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) können 100 %<br />
ihrer Beiträge  steuerlich geltend machen.</li>
<li><span class="bold">PKV-Beiträge </span>sind mit dem Beitrags-Anteil steuerlich  absetzbar, der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Über dieses GKV-Niveau  hinausgehende Beitragsanteile werden im Regelfall nicht berücksichtigt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Es können auch die Beiträge für  mitversicherte Ehepartner und Kinder abgesetzt werden.</li>
</ul>
<p><strong><span class="bold">Steuerliche Anrechenbarkeit von  Vorsorgeaufwendungen</span></strong><br />
Anrechenbare Krankenversicherungs- und  Pflegepflichtversicherungsbeiträge können in vollem Umfang steuerlich geltend  gemacht werden. Sollten diese Beiträge jährlich unter den Höchstsätzen von 1.900  € bei Arbeitnehmern/ Beamten oder 2.800 € bei Selbstständigen liegen (bei  Ehepaaren verdoppeln sich diese Beträge), kann die Differenz noch durch sonstige  Vorsorgeaufwendungen steuerlich &#8220;ausgeschöpft&#8221; werden.</p>
<p><strong><span class="bold">Einschränkungen bei der Absetzbarkeit</span></strong><br />
Nicht  anrechenbar sind Beiträge für Tagegeld-Tarife, Optionstarife oder Tarife, die  ausschließlich KV-Wahlleistungen vorsehen. Ferner mindert eine eventuelle  Beitragsrückerstattung (BRE) den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag in der  KV. Bei Arbeitnehmern muss zudem berücksichtigt werden, dass der  Arbeitgeberanteil (maximal 50 % des KV-Beitrages, höchstens 257,25 €) steuerlich  nicht geltend gemacht werden kann.</p>
<p><strong><span class="bold">Pflegebeiträge voll  absetzbar</span></strong><br />
Pflegepflicht-Beiträge können in vollem Umfang steuerlich  geltend gemacht werden. Für vorgenanntes Beispiel ergibt sich hierdurch eine  zusätzliche Steuerersparnis von 85,28 € bzw. 119,40 € jährlich (Monatsbeitrag  23,69 € x 12 x Steuersatz 30 % bzw. 42 %).</p>
<p><strong><span class="bold">Ausblick</span></strong><br />
Am 10. Juli befindet noch der Bundesrat  über das Bürgerentlastungsgesetz. Über weitere Details werden wir Sie auf dem  Laufenden halten.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Zahnmedizin - die Forschung</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/krankenversicherung/zahnmedizin-die-forschung</link>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 13:37:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Nasenspray und Kaugummis gegen Karies? Chips, die Zähne im Körper wachsen lassen? Zähne aus der Petrischale? Welche Entwicklungen es in der Zahnmedizin gibt - der Überblick]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2009/07/richtung_zahn_zahnmedizin_forschung.gif"><img class="alignnone size-medium wp-image-67" title="richtung_zahn_zahnmedizin_forschung" src="http://www.krankenversicherung-vergleich-blog.de/wp-content/uploads//2009/07/richtung_zahn_zahnmedizin_forschung.gif" alt="" width="227" height="80" /></a></p>
<p><strong><span class="articlesubtitle">Nasenspray &#8230;</span></strong></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Mit einem Nasenspray wollen US-Forscher Kinder gegen Zahnkaries impfen. Der Impfstoff regt die Schleimhäute zur Produktion von Antikörpern an, die wiederum die Vermehrung der Kariesbakterien (Streptokokkus mutans) verhindern. Behandelt werden sollten Kleinkinder im Alter von etwa zwölf Monaten, schreiben Martin Taubman vom Forsyth-Institut in Boston und Daniel Smith von der Universität von Kentucky in Lexington in der Fachzeitschrift &#8220;Nature Reviews Immunology&#8221;.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">&#8230; Kaugummi &#8230;</span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Ein Kaugummi mit Milchsäurebakterien soll künftig Karies bekämpfen. Die Bakterien eines speziellen Lactobacillus-Stamms verhindern, dass sich die Kariesbakterien auf den Zähnen festsetzen. Damit werde der Erregerbefall auf ein Fünfzigstel reduziert, so die Forscher eines deutschen Chemiekonzerns. Über die Entwicklung berichtet das Fachmagazin &#8220;Chemistry and Industry&#8221; (Ausgabe vom 21.8.2006). Die Hauptverursacher von Karies sind Streptokokken, die auf den Zähnen siedeln. Sie geben Säuren ab, die Löcher in den Zahnschmelz fressen.</span><br />
<span style="font-size: 7.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Die Milchsäurebakterien im Kaugummi heften sich an den Streptokokken an und verhindern, dass sie sich an der Zahnoberfläche festhalten können. So spült der Speichel sie leicht weg und sie können ihr zerstörerisches Werk nicht weiter ausüben, sagen die Forscher. Die Milchsäurebakterien in dem neuen Kaugummi sind nach Aussagen der Entwickler für den Menschen völlig unbedenklich. Milchsäurebakterien werden zur Konservierung von Lebensmitteln wie beispielsweise Jogurt, aber auch im Sauerkraut, eingesetzt. Im nächsten Jahr soll der Kaugummi auf den Markt kommen.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">&#8230; und Eiweiß gegen Karies</span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Amerikanische Wissenschaftler haben eine Gruppe von Wirkstoffen entwickelt, die die Karies-Bakterien selbstständig aufspüren und sie so gezielt abtöten können, dass die restliche Mundflora völlig intakt bleibt. Die neuen Substanzen bestehen aus einem Signalmolekül, das der Zielerfassung dient, und einem kurzen Eiweißfragment als eigentlicher Waffe. </span><br />
<span style="font-size: 7.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">In ersten Tests im Labor benötigten die STAMPs genannten Wirkstoffe lediglich eine halbe Minute, um die Karieserreger aus einer Mischung von mehreren hundert Bakterienvarianten vollständig zu eliminieren. Das berichten Randal Eckert von der Universität von Kalifornien in Los Angeles und seine Kollegen in der Fachzeitschrift «Antimicrobial Agents and Chemotherapy» (Online-Vorabveröffentlichung vom 23. Oktober). Dank seiner geringen Größe von lediglich 25 Eiweißbausteinen könne der neue Wirkstoff leicht mithilfe von automatisierten Verfahren hergestellt werden, berichten die Forscher. Erste klinische Tests, in denen die Substanz in Form von Zahncremes und Mundspülungen verabreicht wird, laufen bereits.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">Laser findet Zahnfäule</span></strong></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><span class="articletext">Trotz regelmäßiger Zahn- und Mundhygiene kann sich Karies unter gesund erscheinendem Zahnschmelz einnisten. Abhilfe schaffe eine Laser-Technik, die Beschädigungen unter der Zahnoberfläche diagnostiziere, berichtet das Deutsche Grüne Kreuz. Eine versteckte Karies sei mit dem bloßen Auge nicht zu sehen, denn die Zahnfäule könne sich auch unter einer gesund erscheinenden Zahnschmelzoberfläche im Zahnbein bilden. Selbst Sonden und Röntgenaufnahmen helfen bei der Diagnose nicht immer weiter. </span><br />
<span style="font-size: 7.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Mit einer neuen Laser-Technik sei es jetzt möglich, auch tückische, versteckte Karies schnell, sicher und ohne Beschädigungen der Zahnoberfläche zu erkennen. Der Speziallaser nutze das unterschiedliche Leuchtverhalten (Fluoreszenz) von kranker und gesunder Zahnsubstanz. Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung seien allerdings regelmäßige, halbjährliche Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">Nanopartikel ersetzen die Zahnbürste</span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Forscher der Fakultät für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Witten/Herdecke haben einen Zahnlack entwickelt, der das Zähneputzen überflüssig machen und vor Karies schützen soll. Der Lack basiert auf der so genannten Nanotechnologie, bei der die einzelnen Komponenten in mikroskopisch kleinen Partikeln in einer Grundmatrix gelöst werden. Die Nanopartikel des neuartigen Lacks enthalten vor allem Fluoride, die eine Entstehung von Karies verhindern. Der Lack wird etwa alle sechs Monate auf die Zähne aufgebracht. Die Nanopartikel im Lack zerplatzen beim Kauen und setzen die Fluoride frei. Die Beschaffenheit der Lackoberfläche solle außerdem die Bildung von schädlichem Zahnbelag verhindern. Die Idee zur Entwicklung eines solchen Zahn schützenden Lacks kam dem Projektleiter beim Autowaschen. In modernen Waschstraßen wird ein schmutzabweisender, auf Nanotechnik basierender Film auf den Autolack aufgetragen. In einem einjährigen klinischen Test hat die Neuentwicklung bereits ihre Probe bestanden und wurde nun international zum Patent angemeldet.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">Kügelchen gegen Schmerzen</span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Winzige Kügelchen aus Hydroxylapatit könnten Schluss mit schmerzempfindlichen Zähnen machen: Die Nanoteilchen sollen die winzigen Löcher im Zahnbein, dem so genannten Dentin, verschließen und damit die Zähne unempfindlicher gegen Kälte, Hitze und verschiedene Chemikalien machen. Erste Versuche mit den Partikeln haben bereits gezeigt, dass die Kügelchen problemlos in die Höhlungen eindringen und die Löcher auffüllen können. Über ihre Idee berichteten Jonathan Earl und seine Kollegen von der Universität von Leeds auf einer Konferenz von Nanowissenschaftlern im britischen Leeds.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">Rotwein&#8230; </span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Die in Rotwein enthaltenen Polyphenole können Zahnfleischentzündungen vorbeugen und heilen. Diese Substanzen stammen vor allem aus roten Trauben. Kanadische Wissenschaftler haben die positive Wirkung an Zellen von Mäusen nachgewiesen. Die Polyphenole fangen freie Radikale ab, die sich bei einer Zahnfleischentzündung bilden, berichteten die Forscher um Fatiha Chandad von der Laval-Universität in Quebec auf einem Treffen amerikanischer Zahnmediziner in Orlando.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">&#8230; Cranberries&#8230; </span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Saft aus Cranberries (Preiselbeeren) kann Karies vorbeugen: Amerikanische Forscher haben entdeckt, dass die roten Beeren die Belagbildung (Plaque) auf dem Zahnschmelz verhindern können. In diesem Zahnbelag, der viele Mikroorganismen enthält, bilden sich die Säuren, die auf Dauer den Zahnschmelz zersetzen. Über ihre Arbeit berichten Hyun Koo von der Universität von Rochester und seine Kollegen in der Fachzeitschrift «Caries Research» (Online-Vorabveröffentlichung, DOI: 10.1159/000088901).</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">&#8230; und Kaffee als natürlicher Schutz</span></strong><br />
<span style="font-size: 1.5pt;"><br />
</span><span class="articletext">Der morgendliche Kaffee macht munter und schützt gleichzeitig die Zähne. Der Informationskreis Mundhygiene und Ernährungsverhalten (IME) zitiert eine Studie der Universität von Ancona, wonach Inhaltsstoffe in frisch aufgebrühtem Kaffee die kariesverursachenden Bakterien wirksam abtöten können. In Laborversuchen fanden die Wissenschaftler heraus, dass die Substanzen Chlorogensäure, Nikotinsäure und Trigonellin aus den häufig verwendeten Kaffeesorten Coffea arabica und Coffea robusta die Ausbreitung der Keime besonders wirkungsvoll hemmten. Liebhaber des aromatischen Heißgetränks verhindern also beim Genießen die Entstehung eines so genannten Biofilms. Dieser Zahnbelag gilt als Tummelplatz für Keime und Vorstufe von Karies.</span></p>
<p style="margin-bottom: 12pt;"><strong><span class="articlesubtitle">Chip lässt Zähne wachsen</span></strong><br />
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</span><span class="articletext">Kanadische Wissenschaftler von der Faculty of Engineering der University of Alberta, Kanada entwickeln derzeit einen Chip, der das Wachstum von Zähnen und Knochen stimulieren soll. Dazu wird niedrig intensiver, gepulster Ultraschall (LIPUS) verwendet. Patienten sollen den Chip im Mund tragen. Ein kabelloser Ultraschallgeber macht dies möglich. Der Chip kann an Brackets oder herausnehmbaren Kunststoffkronen befestigt werden. Ein Energiesensor soll sicherstellen, dass der Ultraschall das Behandlungsgebiet von Zahnwurzel und Knochen auch wirklich erreicht. &#8220;Ist eine Wurzel defekt, kann diese nun fixiert werden&#8221;, meinen die Forscher. Hiervon könnten auch Patienten mit Auflösungsprozessen der Zahnwurzel (Wurzelresorptionen) profitieren. Zu Wurzelresorptionen kann es in Folge von chronischen Entzündungen und kieferorthopädischen Behandlungen kommen.</span></p>
<p><strong><span class="articlesubtitle">Gebiss aus der Petri-Schale</span></strong><br />
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</span><span class="articletext">Die Zukunftsträume der Zahnmedizin in Sachen Genforschung haben sich in den vergangenen Jahren radikal verändert. Statt Zähne im Mund nachwachsen zu lassen, werde es in den nächsten fünf bis zehn Jahren wohl eher gelingen, Zähne außerhalb des menschlichen Körpers zu züchten, sagte der Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), Giesbert Schulz-Freywald. Die gezüchteten Zähne könnten den Patienten dann statt künstlicher Implantate eingepflanzt werden. &#8220;Bei der Entschlüsselung des menschlichen Genoms vor ein paar Jahren dachten die Experten noch, dass es bald möglich sein werde, mit Hilfe genveränderter Eiweiße, die man ins Zahnfleisch spritzt, problemlos Zähne im Mund nachwachsen zu lassen&#8221;, sagte Schulz-Freywald. Nun aber habe sich gezeigt, dass solche Spritzen die Gesundheit des Patienten gefährden könnten.</span></p>
<p><em>Quelle: http://gesundheit.continentale.de/de/lexikon/zaehne/forschung-zahnmedizin.jsp | Ingrid Müller</em></p>
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