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Krankenversicherung: Falle für ehemals Selbstständige

Samstag, 09. Januar 2010

Ein Selbstständiger, der wieder eine abhängige Beschäftigung aufnimmt, muss zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Egal, wie viel er verdient oder wie lange er schon bei seiner privaten Krankenversicherung (PKV) ist.

Erst wenn diese „neu“ Angestellten drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, dürfen sie wieder in die PKV zurück. Nach altem Recht konnten Selbstständige, die eine abhängige Beschäftigung aufnehmen, in der privaten Krankenversicherung verbleiben, sofern ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze lag.

Die jetzige Regelung diene nur dazu, der GKV zusätzliche Beiträge von Personen zu sichern, die rechtlich und tatsächlich nicht des Schutzes der GKV bedürfen, so der Verband der Privaten Krankenversicherung.

Viele privaten Krankenversicherungen haben hier reagiert. So haben ehemals Selbstständige dort die Möglichkeit für die Zeit der Versicherungspflicht in der GKV eine Anwartschaft abzuschließen. Für diesen Personenkreis entfällt hierbei die Begrenzung auf zwei Jahre. Alternativ kann mit dem einigen Tarifen zumindest der Gesundheitszustand für den späteren Neuabschluss des privaten Vertrages gesichert werden.